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Rabattretter in der Kfz-Versicherung

Rabattretter, Schadenfreiheitsklasse, günstiger Versicherungsbeitrag – vergleichen lohnt sich! Besonders dann, wenn der Termin zum nächsten möglichen Versicherungswechsel ansteht (30.11.), ist häufig vom so genannten Rabattretter die Rede. Doch was steckt eigentlich dahinter?

Was ist ein Rabattretter?

Vom Rabattretter ist die Rede, wenn ein Autofahrer, trotz selbstverschuldetem Unfall nicht wie üblich in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung eingestuft wird. Der Versicherungsbeitrag muss somit also nicht zwingend steigen.

Unfallfreies Fahren wird jährlich von den Versicherungen mit einer Einstufung in die nächste bessere Schadenfreiheitsklasse belohnt. Diese ist dann mit einem günstigeren Beitrag in der Kfz-Versicherung verbunden.

Zusätzlich zu diesem Schadenfreiheitsrabatt gewähren einige Versicherungen den Rabattretter. Die, die ihn gewähren, vergeben ihn jedoch nicht pauschal. Er ist im Vertrag geregelt. Je nach Versicherer gibt es unterschiedliche Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit der Fahrer den Rabattretter bekommt. Solche Kriterien können die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre, das Alter aber auch die aktuell bestehende Freiheitsklasse sein.

Bei einem Versicherungswechsel sollten Sie prüfen, ob die neue Versicherung einen Rabattretter gewährt. Dabei sollte gründlich unterschieden werden zwischen dem echten und dem unechten Rabattretter. Beim echten Rabattretter erfolgt je nach Versicherer bei bis zu drei Fehltritten keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse und der Beitrag steigt nicht. Bei der anderen Variante erhöht sich zwar der Beitrag für den Versicherungsnehmer ebenfalls nicht. Er wird jedoch in der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse soweit zurückgestuft, dass beim nächsten Unfall der Wechsel in die schlechtere Schadenfreiheitsklasse mit höherem Beitrag unabdingbar ist.

Bei einigen Versicherern kann unabhängig vom Rabattretter ein Schaden übrigens „zurückgekauft“ und selbst bezahlt werden. Damit kann die Höherstufung umgangen und die bestehende SF-Klasse beibehalten werden. In jedem Fall sollte geprüft werden, welche Variante die günstigere ist: Schaden oder Beitragserhöhung zahlen. Die Berechnung sollte der Versicherer vornehmen, da er die Schadenvorgeschichte des Versicherten, die momentane SF-Klasse und die aktuelle Versicherungsprämie kennt und in die Berechnung einbeziehen kann.

Wer also die Versicherung wechseln möchte, sollte prüfen, ob die neue Versicherung einen Rabattretter gewährt.

Der günstige Schadenfreiheitsrabatt kann auf Angehörige oder Lebensgefährten übertragen werden. Derjenige, der den günstigen Rabatt abgibt, hat diesen in der Regel jedoch verwirkt. Bei einigen Versicherern kann man den Rabatt auch an eine frei wählbare Person abgeben.