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EU-Importwagen

Auf einige Dinge sollte man beim Kauf re-importierter Fahrzeuge achten. Durch Re-Importfahrzeuge lassen sich des öfteren einige Euro sparen. Doch sind, wenn Sie einen Reimportwagen kaufen möchten, einige Dinge zu beachten.

EU-Reimport Kauf - Was ist das und worauf ist zu achten?

Von einem EU-Re-Import spricht man dann, wenn ein Kraftfahrzeug durch freie, nicht durch Verträge an den Hersteller gebundene Händler an einem anderen als dem vom Hersteller vorgesehenen Markt eingeführt wird.

Die unterschiedliche Kaufkraft in den einzelnen EU-Ländern führt zu einer flexiblen Preispolitik der Hersteller nach EU-Land. Um am jeweiligen Markt konkurrenzfähig zu sein, werden die Preise den marktüblichen Verhältnissen angepasst. Hinzu kommen teilweise extrem hohe Luxussteuern und Beschaffungssteuern in den einzelnen EU-Staaten, sodass der Preis ohne Steuern sehr niedrig angesetzt werden muss, um konkurrenzfähig zu sein. Werden Neuwagen nun durch den einheimischen Händler an einen freien ausländischen Händler verkauft, dann muss der freie ausländische Händler diese hohen Steuern entweder gar nicht bezahlen oder sie entfallen beim Export, also der Ausfuhr der Fahrzeuge.

Beispiel: Ein in Deutschland produziertes Auto wird durch den Hersteller an den europäischen Großhändler ausgeliefert. Der deutsche Werkshändler kann das Auto nun beim ausländischen Großhändler preiswerter – weil steuerbereinigt – beschaffen. Demnach kann der deutsche Werkshändler das Auto preiswerter anbieten, als es ihm sein eigener Händlervertrag erlauben würde.

In Folge lassen sich Preisersparnisse je nach Autotyp von mehreren tausend Euro realisieren.
Dass Re-Importe keine Garantieleistung, Serviceleistungen und Wartungsarbeiten vom Vertragshändler im Inland erhalten, gehört glücklicherweise der Vergangenheit an. Nach Brüsseler Einschätzung ist dieses Vorgehen nicht statthaft und stellt ein Handelshemmnis dar.
Die vorgenannten Ansprüche räumt Ihnen der Autohersteller auf alle in der EU verkauften Fahrzeuge ein. D.h. Sie haben diesen Anspruch, egal wo Sie das Auto in der EU gekauft haben. Sollte die Vertragswerkstatt etwas Gegenteiliges behaupten, wenden Sie sich an den Hersteller. Dort wird man Sie in Folge äußerst zuvorkommend behandeln.

Um Ihre Ansprüche geltend machen zu können, müssen Sie ein vom EU-ausländischen Händler ordnungsgemäß abgestempeltes, unterschriebenes und mit dem Auslieferungsdatum versehenes Kundendienstheft und Wartungsheft vorlegen. Achten Sie also darauf, dass Sie beim Kauf diese Unterlagen erhalten.

Sie sollten beim Re-Import ebenso darauf achten, dass das Fahrzeug über einen autorisierten Händler innerhalb der europäischen Union zu Ihnen gelangt.

Tipp: Sie sollten auch bei diesen Transaktionen keine Anzahlung leisten. Dies ist auch im deutschen Geschäft nicht üblich. Auch im Importgeschäft gilt: Zahlen Sie den Wagen erst, wenn er vor Ihnen steht.