Wichtige Tipps und Ratschläge für die ersten Schritte am Unfallort und eine reibungslose Schadenregulierung nach einem Unfall. Es gibt viele Dinge die für eine reibungslose Schadenregulierung berücksichtigt werden sollten.
Autounfall – die wichtigsten Schritte
Nach einem Unfall gilt es besonders, Ruhe zu bewahren und die richtigen ersten Schritte einzuleiten. Der folgende Text basiert auf eigenen Erfahrungen und liefert Anhaltspunkte, wie nach einem Unfall vorgegangen werden kann, ersetzt jedoch im Einzelfall keine Rechtsberatung.
Am Unfallort
Checkliste der ersten wichtigen Schritte am Unfallort:
Ruhe bewahren
Überblicken Sie ruhig die Sachlage, sammeln Sie sich und machen Sie sich einen ersten Eindruck vom Geschehen. Stellen Sie dann den Warnblinker an, damit andere Verkehrsteilnehmer gewarnt sind. Fahren Sie bei kleineren Blechschäden die Unfallfahrzeuge an den Straßenrand. Sorgen Sie schnell dafür, dass alle Mitfahrer das Fahrzeug verlassen und sich in sicherer Entfernung zum Verkehr, auf Autobahnen und Schnellstraßen am besten hinter den Leitplanken aufhalten. Ziehen Sie und gegebenenfalls die Insassen Warnwesten an, wenn solche vorhanden sind. Bei schweren Unfällen und wenn eine allzu starke Verkehrsbehinderung und Gefährdung anderer ausgeschlossen werden kann, sollten zur Klärung der Schuldfrage die Autos in Unfallposition belassen werden. Stellen Sie das Warndreieck auf.
Verletzte versorgen
Prüfen Sie, ob und wie viele Personen welche Verletzungen haben, leisten Sie erste Hilfe und rufen Sie wenn nötig Feuerwehr und Rettungswagen.
Daten und Fakten zum Unfall sichern
Für die spätere Klärung der Schuldfrage und als Bewertungsgrundlage für die Versicherung halten Sie die Unfallstelle in Wort, Unfallprotokoll und Bild fest, fotografieren oder skizzieren Sie die Unfallstelle und alle Schäden am und im Auto. Notieren Sie außerdem von den Unfallbeteiligten und möglichen Zeugen Namen, Anschrift und Telefonnummer. Vom Unfallgegner benötigen Sie außerdem Kfz-Kennzeichen, Fahrzeughalter, Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins.
Wenn notwendig, Polizei rufen.
Rufen Sie die Polizei wenn es Verletzte gibt, ein hoher Sachschaden entstanden ist, keine Einigkeit über die Schuldfrage besteht, der Unfallgegner den Unfallplatz verlässt oder keine gültigen Papiere vorlegen kann oder der Unfallgegner im Ausland gemeldet ist.
Unterschreiben Sie nichts, solange Sie unter Schock stehen.
Sie müssen am Unfallort kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, sie haben ein Aussageverweigerungsrecht. Häufig stellt sich eine Situation nüchtern betrachtet anders dar als zum Zeitpunkt des Unfalls, zu dem die Beteiligten häufig unter Schock stehen.
Nach dem Unfall
Wer muss zahlen, wie und wann wird ein entstandener Schaden ersetzt
Im Weiteren muss geklärt werden, wer Schuld am Unfall hat und den Schaden ersetzen muss. Um finanzielle Nachteile oder Rechtsnachteile zu vermeiden, sollte die Beauftragung eines Anwalts des Verkehrsrechts geprüft werden.
Es ist nicht immer davon auszugehen, dass ein Unfallbeteiligter den Schaden komplett übernehmen muss, häufig wird den verschiedenen Unfallbeteiligten eine Teilschuld zugesprochen und der Schaden zwischen den Beteiligten aufgeteilt. Jedem Autofahrer wird unterstellt, dass er vorausschauend fährt und mögliches Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer antizipiert. Demnach müssen Autofahrer so umsichtig und vorausschauend fahren, dass ein Unfall verhindert werden kann beziehungsweise der Schaden so gering wie möglich gehalten wird. So gesehen kann das Zustandekommen eines Unfalls, der verhindert hätte werden können, bereits als Unachtsamkeit gewertet und dem Geschädigten eine Teilschuld zugesprochen werden. Auch wenn der Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf eigenem Fehlverhalten beruhen, kann von einer Teilschuld ausgegangen werden, zum Beispiel Schmerzensgeld wegen Schleudertrauma, aber der Geschädigte war nicht angeschnallt.
Um die nächsten Schritte, wer muss an wen zahlen und um den Ausgleich der bei einem Unfall entstandenen Schaden, kümmern sich die Haftpflichtversicherungen der Unfallfahrzeuge.
Die eigene Haftpflichtversicherung informieren
Die eigene Haftpflichtversicherung muss schnell, in der Regel innerhalb einer Woche (Genaues regeln die Versicherungsunterlagen), schriftlich und vollständig über den Unfall informiert werden, auch wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist oder der Unfallgegner die Schuld trägt. Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Haftpflichtversicherung prüft die bestehenden Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer, gleicht berechtigte Ansprüche aus und lehnt unberechtigte Ansprüche ab.
Schreiben an die gegnerische Haftpflichtversicherung formulieren
Das Schreiben, in dem die Geschädigten ihren Schaden formulieren, den die gegnerische Versicherung ausgleichen soll, wird Anspruchschreiben genannt. Die Beauftragung eines Anwaltes zum Aufsetzen des Schreibens sollte geprüft werden. Im Anspruchschreiben werden alle Schadenersatzansprüche festgehalten, also Schmerzensgeld, Arzt- und Behandlungskosten, Höhe der Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Anwaltsgebühren, Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen, Wertminderung, Abschleppkosten, Nutzungsausfall und so weiter.
Um eine reibungslose und schnelle Prüfung durch die gegnerische Versicherung zu gewährleisten, sollten die entstandenen Schäden durch z.B. Werkstattrechnungen, Kfz-Sachgutachten, Krankenbescheinigungen etc. belegt werden. Ein Sachverständigengutachten sollte nach Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit beauftragt werden. Schäden bis ca. 500,- Euro, sogenannte Bagatellschäden kann jede Fachwerkstatt feststellen. Erst bei einem Schaden ab ca. 500,- Euro muss ein Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Wird ein Kfz-Sachverständiger beauftragt und der Schaden liegt bei ca. 500,- Euro oder darunter, müssen die Kosten für die Einholung des Gutachtens nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, da das Gutachten in Relation zum Schaden sehr teuer ist.
Daneben müssen alle Informationen zum Unfallhergang, den beteiligten Personen und Fahrzeugen im Schreiben enthalten sein. Dabei gilt, je genauer desto besser. Gut ist, wer sich am Unfallort Notizen und Fotos gemacht hat. Wichtig sind folgende Angaben: Wann hat der Unfall stattgefunden, genaue Datumsangaben und Zeitangaben? Wo ist er passiert, Straßen und Straßennamen? Wie hat er sich zugetragen, Verkehrsschilder, Ampeln, Vorfahrtsregelungen, Fahrrichtungen der Fahrzeuge, die am Unfall beteiligt waren, die Positionen der Unfallzeugen und sonstigen Beteiligten?
Je schneller das vollständige Anspruchsschreiben bei der gegnerischen Versicherung eingeht, desto schneller kann diese mit der Prüfung der Ansprüche beginnen und diese ausgleichen. Allerdings gibt es keinen definierten Zeitraum, in dem eine Schadenregulierung stattfinden muss. Daher ist es sinnvoll, in dem Schreiben eine angemessene Frist zur Regulierung zu setzen. Wenn die Versicherung diese nicht einhält und sich auch nach Einschalten eines Anwalts nicht regt, kann es zu einer Schadensersatzklage kommen und die Begleichung eines Schadens wird gerichtlich herbeigeführt. Der schuldig befundene Unfallbeteiligte muss die Anwaltskosten des Gegners und die Kosten, die durch die Verzögerung der Regulierung entstanden sind (z.B. Kosten für Mietwagen, Erwerbsausfall etc.) tragen.