Das sollten Sie beachten, wenn Sie sich in der kalten Jahreszeit einen Mietwagen leihen. Es gilt die Winterreifenverordnung für Mietwagen.
Achten Sie auf Winterreifen bei Mietwagen. Als Fahrer haften Sie für die zulässige Bereifung eines Mietwagens bei Missachtung der Winterreifenverordnung.
Winterreifenverordnung bei Mietwagen
Bei der Autoanmietung muss auch der Mieter/Nutzer des Mietwagens darauf achten, dass der Mietwagen mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen ausgestattet ist. Die neue Winterreifenverordnung gilt selbstverständlich auch für Leihwagen. Allerdings ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, sämtliche seiner Fahrzeuge mit Winter- oder Ganzjahresreifen auszustatten. Achten Sie daher selbst darauf, dass bei entsprechenden oder anzunehmenden Witterungsverhältnissen während der Leihzeit die richtigen Reifen aufgezogen sind. Dafür erheben die Verleiher in der Regel Zuschläge, doch diese Investition lohnt sich: Werden Sie als Fahrer eines Mietwagens mit unzulässiger Bereifung bei Schnee und/oder Eis erwischt, so werden Bußgelder von 20 Euro (bei Missachtung der Vorschrift) oder 40 Euro und ein Punkt in Flensburg (bei Behinderung) fällig. Wer auf Nummer sicher gehen will, gibt seinen Wunsch nach Winter- oder Ganzjahresbereifung bereits bei der Buchung des Wagens an.