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Führerschein mit 17

In einem Modellversuch wird der Führerschein unter 18 ermöglicht. Führerschein mit 17, schon 12 Bundesländer machen mit. Was in Niedersachsen seinen Anfang hatte, ist mittlerweile in 12 Bundesländern möglich: der Führerschein mit 17.

Wo kann mit dem Führerschein gefahren werden?:

Der Führerschein mit 17 ist innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch außerhalb der teilnehmenden Bundesländer gültig. Er gilt nur innerhalb Deutschlands. Im Ausland hat er keine Berechtigung.

Folgende Bundesländer nehmen zur Zeit an dem Modellversuch teil

Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein Westfalen, Rheinland, Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig Holstein

Das bedeutet, dass zur Zeit Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg Vorpommern und Baden-Württemberg an dem Modellversuch „Führerschein mit 17“ nicht teilnehmen.

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um den Führerschein mit 17 machen zu dürfen?

Im Modellversuch sollen erste Erfahrungen mit sehr jungen Fahranfängern gesammelt werden. Unterricht, Erwerb und Fahren nach bestandener Prüfung erfolgen nach bundesweit einheitlichen Rahmenvorschriften.
Um am Modellprojekt teilnehmen zu können, muss der potentielle Fahranfänger in einem der Bundesländer gesetzlich gemeldet sein, das den Führerschein mit 17 anbietet.

Die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten für den Führerschein mit 17 muss vorliegen.
Es muss ein Ausnahmeantrag beim zuständigen Amt gestellt werden. Nach der Bewilligung des Antrags beginnt die Ausbildung in der Fahrschule. Es wird der Führerschein Klasse B oder BE erworben.
Die Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden.
Die Fahrerlaubnis wird frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres ausgehändigt. Es handelt sich hierbei nicht um einen Führerschein im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr um eine Ausnahmegenehmigung bzw. Prüfbescheinigung.
Das Fahren darf nur nach bestandener Prüfung und nur in Begleitung einer mindestens 30-jährigen Person erfolgen. Dabei muss die Begleitperson selbst bestimmte Auflagen erfüllen – siehe Anforderungen an die Begleitperson.

Es dürfen die Fahrzeuge gefahren werden, zu deren Führen der Führerschein Klasse B berechtigt.
Die Erziehungsberechtigten müssen der Begleitperson zustimmen. Die Begleitperson wird festgelegt und in die Prüfbescheinigung eingetragen.

Sowohl Fahrer mit 17 als auch Begleitperson müssen sich an die 0,5-Promille Grenze halten.
Selbstverständlich müssen sich beide ebenso an die Vorschriften über berauschende Mittel halten.

Anforderungen an die Begleitperson

Die Begleitperson kann sich wenn gewünscht in einem Seminar auf die anstehenden Aufgaben vorbereiten. In erster Linie geht es darum, dem Fahranfänger beratend und vorausschauend zur Seite zu sitzen. In schwierigen Situationen soll beruhigend und unterstützend auf den Fahranfänger eingegangen werden.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B besitzen. Es dürfen maximal drei Punkte in Flensburg vorliegen.

Die Begleitperson nimmt keineswegs die Aufgaben eines Fahrlehrers an, weshalb eine Ausrüstung der Beifahrerseite mit Pedalen nicht nötig und auch nicht gestattet ist. Auch Eingriffe ins Lenkrad sollen nicht vorkommen. Ein zweiter Innenspiegel für den besseren Überblick ist jedoch gestattet.

Unser Tipp bevor Sie einen 17-Jährigen Ihr Auto fahren lassen: Prüfen Sie in jedem Fall ob im Kfz-Versicherungsvertrag Klauseln bezüglich der Fahrer getroffen sind. Ist hier beispielsweise ein Mindestalter der Fahrer angegeben, das älter als 17 ist, darf ein 17-jähriger Fahranfänger den Wagen nicht steuern. Zuwiderhandlungen können mit Strafzahlungen und Nachforderungen seitens der Versicherung geahndet werden.


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