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Rabatte der Kfz-Versicherung

Wichtige Faktoren, die eine günstige Versicherung realisieren können auf einen Blick. So können Sie Ihren Beitrag bei der Kfz-Versicherung senken. Es gibt einige Faktoren, welche die Höhe des Kfz-Versicherungsbeitrags beeinflussen und einen günstigen Beitrag realisieren können.

Rabattmerkmale

Es lohnt sich zu prüfen, welche Rabattfaktoren von den verschiedenen Versicherungen gewährt werden, denn bares Geld lacht. Nutzen Sie diese Informationen beim Vergleich der Autoversicherung.

Schadenfreiheitsklasse

Meist eine Aussage über die Anzahl der Jahre, in der Sie Ihre Versicherung nicht in Anspruch genommen haben (z.B. SF 6 bedeutet 6 Jahre kein Versicherungsschaden). Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto niedriger der Beitragssatz. Nach einem selbstverschuldeten Unfall erfolgt die Rückstufung.

Schadenfreiheitsrabatt

Dieser Prozentsatz ergibt sich aus der SF-Klasse (z.B. SF 6 meist 55%). Welcher Prozentsatz zu den einzelnen Schadenfreiheitsklassen zugeordnet wird, variiert innerhalb der unterschiedlichen Versicherer. Derzeit existieren bei den meisten Versicherungen ca. 25 SF-Klassen für PKW und die entsprechenden SF-Rabatte.

Die Einstufung in die nächste Schadenfreiheitsklasse erfolgt auch bei Versicherungswechsel nahtlos entsprechend der unfallfreien Jahre. Sonderfälle in der Einstufung stellen z.B. Fahranfänger dar oder wenn zwar ein Führerschein existiert, jedoch jahrelang kein eigenes Auto gefahren wurde bzw. keine eigene Kfz-Versicherung in Anspruch genommen wurde. Auch Vertragsunterbrechungen, Zweitwagen oder die Versicherung eines Ehe- oder Lebenspartners stellen einen Sonderfall dar.

Zahlung per Lastschrift

Bei der Zahlungsart Lastschrift winken im Vergleich zu anderen Zahlungsarten häufig Rabatte.

Jährliche Zahlung

Bei jährlicher Zahlungsweise gibt es im Unterschied zu monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlungsweise ebenfalls Rabatt. Dabei gilt meist: Je größer der Abrechnungszeitraum, desto höher der Rabatt.

Teilkasko-Bonus

Wenn Schadensfreiheit in der Haftpflichtversicherung vorliegt, gibt es einen Nachlass in der Teilkasko-Versicherung.

Alter des Fahrzeugs

Erstzulassungen, Neuwagen und neuere Fahrzeuge fahren meist auf einem günstigeren Beitragssatz.

Fahrleistung

Werden im Jahr nicht mehr als 6.000 – 9.000 Kilometer gefahren, gibt es üblicherweise Rabatt.

Frau am Steuer

Es existieren spezielle Frauen-Tarife bei denen insbesondere junge Frauen, die ausschließlich selbst fahren, einen Rabatt erhalten.

Eingeschränkter Fahrerkreis

Wird ein konkreter Fahrerkreis für ein Fahrzeug definiert, gibt es Rabatt. Je weniger Fahrer dabei angegeben werden, desto höher fällt meist der Rabatt aus.

Bahncard

Besitzer einer Bahncard erhalten bei einigen Versicherungsgesellschaften Rabatt.

Regionalität

Ja nachdem wo ein Auto zugelassen wird, können unterschiedliche Beitragssätze anfallen: meist ist das Fahren in der Stadt erheblich teurer als außerhalb.

Unterbringung des Autos

Wird das Auto nachts in einer Garage, dem eigenen Grundstück oder Carport abgestellt, gibt es meist einen Rabatt.

Wohneigentum

Fast immer erhält auch Rabatt, wer Wohneigentum und eine Wohngebäudeversicherung besitzt.

Berufsgruppe und Branche

Für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten gibt es Rabatte. Dabei gilt längst nicht nur, dass diese Regelung nur für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes zutrifft. Es können entsprechend der Unfallstatistik auch andere Berufsgruppen rabattiert werden.

Kinder

Leben Kinder im Haushalt und ist mindestens eines davon unter 15/16 Jahre alt, gibt es Rabatt.

Dauer und Intensität der Kundenbeziehung

Auch bei den Versicherern gilt: Je länger ein Kunde dem Unternehmen die Treue hält oder je mehr Umsatz er durch verschiedene Verträge realisiert, desto höher können die Rabatte ausfallen.

Unser Tipp: Prüfen Sie trotz lang dauernder Beziehung zu Ihrem Versicherer, welche Neukundenrabatte dieser gewährt. U.U. ist der Neukunden-Rabatt höher und es lohnt sich, die Versicherung zu kündigen und neu beim gleichen Versicherer abzuschließen. Sie profitieren dann vom Neukundenrabatt.

Ehegattenregelung

Meldet ein in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner oder Ehepartner einen zweiten Wagen an, kann unter bestimmten Voraussetzungen (Führerschein mind. 1 Jahr vorhanden, Erstwagen ist mit mind. SF-Klasse 1/2 eingestuft) erheblich gespart werden. Die Einstufung des Zweitwagens erfolgt im Normalfall in die SF-Klasse 1/2.

Hier gibt es meist Zuschläge:

Teurer wird der Versicherungsbeitrag in den folgenden Fällen.


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