Warum wird eine MPU angeordnet und wie bekommt man den Führerschein zurück? Wissenswertes zum Thema Medizinisch-Psychologische Untersuchung.
Wird der Fahrer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr auffällig, kann ihm der Führerschein entzogen und ein MPU-Gutachten angefordert werden. Jetzt kommt es darauf an, Einstellung und Verhalten im Straßenverkehr dahingehend zu ändern, dass die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs wiederhergestellt ist.
Was bedeutet MPU und warum wird sie durchgeführt
MPU steht für Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Der Idiotentest, wie die MPU im allgemeinen Sprachgebrauch oft bezeichnet wird, wird dann angeordnet, wenn ein Fahrer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr mehrfach oder besonders schwerwiegend auffällig geworden ist und ihm aufgrund dieser Auffälligkeiten der Führerschein entzogen wurde. Die MPU dient der Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs. Gründe für die Durchführung einer MPU können im Einzelnen zum Beispiel ein hoher Punktestand in Flensburg, geistige und seelische Störungen, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch, Alkoholauffälligkeiten, Behinderungen, Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens sein. Auch die vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis oder die Erteilung einer Fahrerlaubnis als Fahrlehrer können eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung notwendig machen.
Ziel der MPU
Durch ein MPU-Gutachten muss der Fahrer beweisen, dass er in der Lage bzw. wieder in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Für den Fall, dass ihm der Führerschein entzogen wurde, muss er Verkehrspsychologen und Verkehrsmediziner davon überzeugen, dass die Ursachen für den Verlust des Führerscheins (z.B. Drogen oder Alkohol) für ihn kein Problem mehr darstellen und er Einstellung und Verhalten dahingehend verändert hat, dass er sich seiner Verantwortung beim Führen eines Fahrzeugs bewusst ist.
Entzug und Wiedererteilung des Führerscheins
Über die Wiedererteilung bzw. den Entzug des Führerscheins entscheidet die Fahrererlaubnisbehörde. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis muss vor Ablauf der Sperrfrist bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Diese kann eine MPU festlegen. Das MPU-Gutachten dient dann als Entscheidungsgrundlage zur Wiedererteilung des Führerscheins. Verliert ein Fahrer zum ersten Mal seinen Führerschein kann gegebenenfalls auf die MPU verzichtet werden.
Durchfallquoten
Die Angaben zu den Durchfallquoten bei der MPU schwanken. Ungefähr die Hälfte der Teilnehmer fällt durch eine MPU, für einige Prozent der MPU-Teilnehmer mit negativem Gutachten führen Nachschulungskurse zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Vorbereitung auf eine MPU
Umso wichtiger ist es für den gesperrten Fahrer, im Vorfeld einer MPU Vorbereitungskurse,Informationsveranstaltungen und Gespräche mit Verkehrspsychologen zu nutzen, um sich sinnvoll auf die MPU vorzubereiten. Dabei wird insbesondere auf die individuelle Problemsituation des gesperrten Fahrers eingegangen und der Ablauf einer MPU erläutert. Ziel ist, dass sich der Fahrer darüber klar wird, warum er bestimmte Dinge getan hat, die zum Verlust des Führerscheins geführt haben und er sich ernsthaft damit auseinandersetzt, wie er das Problem zukünftig in den Griff bekommt. Es muss ihm bei der MPU gelingen, die Gutachter nachhaltig von seiner Sinneswandlung zu überzeugen.
Bestandteile einer MPU
Die eigentliche MPU besteht in der Regel aus drei Teilen, der medizinischen Untersuchung, dem Testen der Leistungs- und Reaktionsfähigkeit sowie dem psychologischen Untersuchungsgespräch. Im Einzelnen können die Bestandteile das Ausfüllen von Fragebögen, gegebenenfalls Blut- und Urintests, Koordinationstest, Gleichgewichtstests, Hör- und Sehtest, Fahrschulfragen und Befragungen durch einen Verkehrspsychologen sein.
Kosten einer MPU
Die Kosten für eine MPU sind per Gebührenordnung geregelt und damit einheitlich. Wie teuer sie für den Einzelnen wird richtet sich danach, warum der Führerschein entzogen wurde. Die Gründe, wegen derer die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs in Frage gestellt wird, bestimmen auch den Umfang der Untersuchung und demnach den Preis.
Einige Kostenbeispiele für MPU-Gutachten, Quelle: Auszug Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
Untersuchungen der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung
451 medizinisch-psychologische Gutachten nach den §§ 2a und 4 Abs. 10 StVG sowie § 11 Abs. 3, § 13, § 14 FeV
- 451.1 körperliche und geistige Mängel (§ 11 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 FeV), ausgenommen neurologisch-psychiatrische Mängel: 192,00 Euro
- 451.2 neurologisch-psychiatrische Mängel (§ 11 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 FeV): 271,00 Euro
- 451.3 Altersbewerber: 192,00 Euro
- 451.4 Auffälligkeit bei der Fahrerlaubnisprüfung (§ 11 Abs. 3 Nr. 3 FeV): 207,00 Euro
- 451.5 Tatauffällige (allgemein, ausgenommen Gebührennummern 451.6 und 451.7; § 11 Abs. 3 Nr. 4 und 5, Abs. 10 Nr. 2 FeV und § 2a Abs. 4 und 5 sowie § 4 Abs. 10 StVG): 274,00 Euro
- 451.6 Alkoholauffällige (§ 13 Nr. 2 FeV): 317,00 Euro
- 451.7 Betäubungsmittel- und Medikamentenauffällige (§ 14 FeV): 317,00 Euro
Soweit von der Begutachtungsstelle selbst ein Drogenscreening durchgeführt wird, erhöht sich der Betrag um 128,00 Euro. - 451.8 Untersuchungen bei Mehrfachfragestellungen (§ 11 Abs. 6 Fev) für die Fragestellung mit der höchsten Gebühr den vollen Satz, für alle weiteren Fragestellungen insgesamt 1/2 der hierfür geltenden höchsten Gebühr
- 451.9 Teiluntersuchungen oder Nachuntersuchungen 1/2 bis 2/3 der jeweiligen Gebühr nach den Nummern 451.1 bis 451.7