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Sachmängelhaftung

So sieht es aus bei der Haftung beim Fahrzeugverkauf. Die Sachmängelhaftung wurde am 01.01.2002 angepasst. Gewerbliche Händler müssen Mängel an Fahrzeugen offen legen und haften andernfalls für die Dauer von einem Jahr. Private Verkäufe sind weiterhin unter Ausschluss der Sachmängelhaftung möglich.

Mehr Sicherheit für Käufer und Verkäufer von Fahrzeugen

Seit 01.01.2002 gilt eine neue Sachmängelhaftung. Diese besagt, dass ein gewerblicher Verkäufer keinen Wagen mehr unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkaufen kann. Alle Mängel, die beim Kauf eines Fahrzeugs vorhanden sind, müssen transparent gemacht werden. Mängel, die beim Kauf vorhanden aber nicht explizit im Kaufvertrag aufgeführt sind, muss der Händler jetzt mindestens ein Jahr lang verantworten und dafür gerade stehen. Weiterhin gilt für die ersten sechs Monate die Beweislast-Umkehr: wird ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate festgestellt, muss der Händler beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht vorlag. Es muss nicht der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Bei privaten Verkäufen kann der Gewährleistungsausschluss weiterhin geltend gemacht werden. Der Abschnitt "gekauft wie gesehen" reicht hierfür jedoch nicht aus. Vielmehr muss ausdrücklich im Kaufvertrag vermerkt sein, dass das Kraftfahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird. Damit sollte der Verkäufer auf der sicheren Seite sein.