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Bussgeld Autobahn

Wenden, Rückwärtsfahren und Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist auf der Autobahn nicht erlaubt. Es werden zum Teil empfindliche Strafe verhängt, an diejenigen, die sich an die Vorgaben auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nicht halten.

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist das Wenden, Rückwärtsfahren und Fahren entgegen der Fahrtrichtung nicht erlaubt. Wer die falsche Auffahrt oder Ausfahrt erwischt, sollte das Versehen korrigieren, indem er die Autobahn oder die Kraftfahrstraße wie vorgesehen fährt und bei der nächsten Abfahrmöglichkeit abfährt und die andere Fahrrichtung da wo es erlaubt ist, wählt.

Strafen für Vergehen auf der Autobahn

Das Wenden, Rückwärtsfahren und das Fahren entgegen der Fahrtrichtung in einer Auffahrt oder Ausfahrt ist nicht erlaubt und kostet 50,- Euro sowie 4 Punkte in Flensburg.

Auf Nebenfahrbahnen und Seitenstreifen ist das Wenden, Rückwärtsfahren und das Fahren entgegen der Fahrtrichtung ebenfalls nicht erlaubt und es werden 100 Euro und 4 Punkte fällig.

Auf einer durchgehenden Fahrbahn werden für das Rückwärtsfahren oder entgegen der Fahrtrichtung fahren oder Wenden 150 Euro, 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot als Strafe angesetzt.

Wer durch besonders rücksichtsloses oder fahrlässiges Wenden, Rückwärtsfahren oder in die falsche Richtung fahren andere Verkehrsteilnehmer oder wertvolle Sachen gefährdet, kassiert 7 Punkte in Flensburg, eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe und die Fahrerlaubnis wird entzogen.

Seitenstreifen dürfen nicht genutzt werden, um schneller zu fahren oder um andere zu überholen. Wer erwischt wird, zahlt 50 Euro und bekommt 2 Punkte in Flensburg.

Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen dürfen Fahrzeuge nicht geparkt werden. Wer sich nicht daran hält, zahlt 40 Euro und kassiert 2 Punkte.