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Bussgeld Fußgängerüberweg

Richtiges Verhalten am Fußgängerüberweg. Hier haben Fußgänger Vorfahrt.

Fußgängerüberwege werden auch als Zebrastreifen bezeichnet. Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Fahrer von Krankenstühlen und Begleittiere haben Vorrang und ihnen muss die Überquerung der Fahrbahn ermöglicht werden.

Alle Fahrzeuge außer Schienenfahrzeuge müssen halten. Fahrzeuge sollen deshalb mit gemäßigter Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg heranfahren, um entsprechend reagieren zu können.

Wer dies missachtet und nicht mit gemäßigter Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg heranfährt oder einem Berechtigten das Überqueren der Straße nicht ermöglicht oder an einem Fußgängerüberweg überholt, kassiert eine Geldstrafe von 50 Euro und 4 Punkte in Flensburg.