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Bussgeld Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge ist in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben. Versäumnisse der Hauptuntersuchung werden mit Geldstrafe oder in schwerwiegenden Fällen mit Punkten bestraft

Die Hauptuntersuchung ist in Deutschland Pflicht und findet ab der 2. HU alle 24 Monate statt, bei Neuwagen erst nach 36 Monaten.

Die Fahrzeuge werden auf Sicherheit und Funktion überprüft.

Nach bestandener HU wird eine Prüfplakette am hinteren Kennzeichen angebracht, welche die nächste Fälligkeit der HU anzeigt. In der Mitte steht das Jahr und die oben stehende Zahl zeigt den Monat der nächsten Fälligkeit an.

Wer bei seinem PKW, Kraftrad oder sonstigen HU-pflichtigen Kraftfahrzeugen keine HU durchführen lässt, muss mit folgenden Sanktionen rechnen.

Bussgelder

Wenn die Durchführung der HU 2 bis 4 Monate überschritten wurde, kostet das 15 Euro.

Bei 4 bis 8 Monaten werden 25 Euro fällig.

Bei einer Fristüberschreitung von mehr als 8 Monaten muss mit einer Geldstrafe von 40 Euro und 2 Punkten in Flensburg gerechnet werden.