Informationen zu Inhalt und Leistungsspektrum der Kfz Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland und vielen anderen Ländern Pflicht, um überhaupt mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Das macht Sinn, sichert sie im Ernstfall den oder die Unfallgeschädigten finanziell ab. Nicht abgedeckt wird der Schaden des Versicherungsnehmers selbst.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und springt im Versicherungsfall für den Versicherungsnehmer ein. Sie deckt Personenkosten – hierzu zählen Heilungskosten bis hin zu Invaliditätsrenten. Sachschäden umfassen Reparaturen an Fahrzeugen außer dem des Versicherungsnehmers und an Objekten, z.B. beschädigter Gartenzaun. Zu den Vermögensschäden gehören beispielsweise entgangene Verdienste aufgrund von Unfallschaden – allgemein ist von einem geldwerten Nachteil die Rede.
Deckungs- oder Versicherungssummen
Die gesetzliche Mindestdeckungssumme beläuft sich auf 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden. 50 oder 100 Millionen Euro gibt es von den Versicherern für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – pro geschädigter Person jedoch maximal 8 Millionen Euro.
Schadenhöhe
Überschreitet die Schadenhöhe die Deckungssumme, so muss der Schadenverursacher selbst die Differenz zahlen. Gleichsam hat die Versicherung einen Regressanspruch meist in Höhe von 5.000 Euro wenn dem Verursacher grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, z.B. Trunkenheit am Steuer angelastet werden kann.
Was ist dann die Privathaftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung ersetzt keineswegs die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung stellt eine Pflichtversicherung dar, um mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr überhaupt teilnehmen zu dürfen.
Die Privathaftpflichtversicherung hingegen stellt eine freiwillige Versicherung dar, die den Versicherungsnehmer, ggf. seine Angehörigen und Hausangestellte gegen Forderungen Dritter absichert. Die Privathaftpflichtversicherung sichert ausschließlich Ansprüche, die im Privatbereich entstanden sind, im Rahmen der vertraglich vereinbarten Deckungssummen ab. Grob gesagt sichert sie die typischen Risiken des Alltags ab und hat mit der Kfz-Haftpflichtversicherung nichts zu tun.