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Kostenpflichtige Probefahrt

Warum Händler darüber nachdenken, die Probefahrt kostenpflichtig zu machen. Probefahrten werden immer häufiger missbräuchlich genutzt, sehr zum Ärger der Händler. Diese denken jetzt über eine verrechnungsfähige Gebühr nach.

Probefahrten werden immer wichtiger, denn die technischen Weiterentwicklungen im Automobilbereich sorgen dafür, dass man sich mit einem Fahrzeug schon lange nicht mehr nur per Prospekt vertraut machen kann.

Missbrauch der Probefahrt

Probefahrten sind heute unverzichtbar, um ein Fahrgefühl für ein Fahrzeug zu entwickeln. Immer häufiger werden Probefahrten jedoch missbraucht, um Erledigungen mit dem Fahrzeug vorzunehmen oder kostenlos an einen Leihwagen für das Wochenende zu kommen. Die einen leihen sich je nach Jahreszeit und Witterung ein Cabrio, dann wieder einen Geländewagen und gern auch einen Van. Andere wiederum machen aus einer Probefahrt eine Nutzfahrt, in dem sie beispielsweise bei einer Probefahrt mit einem Kleintransporter Möbel transportieren oder Lieferungen aus Geschäften abholen. Immer häufiger wird die Probefahrt beim heimischen Händler durchgeführt, der Wagen dann jedoch als Re-Import preiswert im Ausland gekauft.

Die Händler denken daher über eine Pauschale für die Probefahrt nach, die bei Kauf verrechnet werden soll. Es geht nicht darum, die Probefahrt kostenpflichtig zu machen, sondern den zunehmenden Missbrauch einzuschränken.

Es wird auch zukünftig Wege geben, die es einem echten kaufwilligen Interessenten ermöglichen, das Fahrzeug zu testen, bevor er mehrere tausende Euro ausgibt.


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