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Winterreifenpflicht bei Probefahrten

Gibt es eine Winterreifenpflicht bei Probefahren? Es gibt unterschiedliche Aussagen zur Winterreifenpflicht bei Probefahrten. Hier erfahren sie wie man am sichersten fährt und ungewolltem Risiko aus dem Weg geht.

Sind Winterreifen Pflicht während einer Probefahrt?

Ob bei einer Probefahrt Winterreifen bei entsprechenden Witterungsverhältnissen Pflicht sind oder nicht, darüber gibt es unterschiedliche Angaben. Die einen treffen die Aussage, dass trotz Winterreifenpflicht ein Fahrzeug dann ohne Winterreifen gefahren werden kann, wenn die allgemeine Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist, etwa bei Probefahrten oder beim Abschleppen des Fahrzeugs im Zusammenhang mit einer Reparatur oder zu ähnlichen Zwecken.

Winterreifenverordnung

Fakt ist, dass die Winterreifenverordnung (§2 Abs. 3a StVO) seit 1.Mai 2006 vorsieht, dass ein Fahrzeug, besonders die Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage den Winterverhältnissen angepasst werden muss. Demnach müssen auf öffentlichen Straßen bei Schnee und Eis entweder Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen haben. Fahrzeuge, die nur mit Sommerreifen ausgestattet sind, dürfen bei winterlichen Verhältnissen nicht gefahren werden. Dann nicht, wenn vor bzw. bei Fahrtantritt Schnee oder Eis liegen. Und auch dann nicht, wenn erst während der Fahrt Schneefall oder Eis einsetzen. Missachtung wird mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet. Kommt es aufgrund der fehlenden Winterbereifung gar zu einer Behinderung des Straßenverkehrs – etwa durch z.B. Drehen oder Rutschen auf der Fahrbahn – werden 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Bei Unfällen aufgrund fehlender Winterbereifung kann es zudem im Einzelfall zu versicherungsrechtlichen Problemen kommen.

Wer ist für die Winterreifen verantwortlich

Verantwortlich für eine geeignete Bereifung des Fahrzeugs sind nach Darstellung des Auto Club Europa e.V. (ACE) Fahrer und Fahrzeughalter gleichermaßen. Wer beispielsweise ein Auto mietet, kann vom Vertrag des Autovermieters zurücktreten, wenn das Fahrzeug bei Schnee und Frost nicht wintertauglich bereift ist.


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