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Bussgeld Sicherheitsabstand

Als vorgeschriebener Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen, gilt im gleichmäßig fließenden Straßenverkehr der halbe Tachowert in Metern. Werden also auf dem Tacho 50 km/h angezeigt, wären 25 Meter als halber Tachowert der Sicherheitsabstand.

Fehlender Sicherheitsabstand wird bestraft. Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand muss eingehalten werden.

Geschwindigkeit bis 80 km/h

Wird dieser Abstand bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h nicht eingehalten, werden 25,- Euro fällig. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen als Strafe 30,- Euro und bei Sachbeschädigung 35,- Euro Strafe.

Geschwindigkeit über 80 km/h

Beträgt bei einer Geschwindigkeit über 80 km/h der Sicherheitsabstand in Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 5/10 des halben Tachowertes, kostet dies 40,- Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Bei einem Sicherheitsabstand in Metern von weniger als 4/10 des halben Tachowertes werden 60,- Euro und 2 Punkte fällig.

Weniger als 3/10 des halben Tachowertes werden mit einer Geldstrafe von 100,- Euro und 3 Punkten geahndet. Ist der Fahrzeugfahrer mit einer Geschwindigkeit über 100 km/h unterwegs, kommt zusätzlich 1 Monat Fahrverbot zu Geldstrafe und Punkten hinzu.

Beträgt der Sicherheitsabstand in Metern weniger als 2/10 des halben Tachowertes kostet das 150,- Euro und 4 Punkte in Flensburg. Bei einer Geschwindigkeit schneller als 100 km/h fallen zusätzlich 2 Monate Fahrverbot an.

Wer mit weniger als 1/10 des halben Tachowertes Sicherheitsabstand unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe von 200,- Euro und 4 Punkte in Flensburg rechnen. Es werden zusätzlich 3 Monate Fahrverbot erhoben, wenn die Geschwindigkeit höher als 100 km/h betragen hat.

Geschwindigkeit über 130 km/h

Beträgt bei einer Geschwindigkeit über 130 km/h der Sicherheitsabstand in Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 5/10 des halben Tachowertes, kostet das 60,- Euro und 2 Punkte in Flensburg.

Weniger als 4/10 des halben Tachowertes kosten 100,- Euro und 3 Punkte.

Weniger als 3/10 des halben Tachowertes werden mit 150,- Euro, 4 Punkten und 1 Monat Fahrverbot geahndet.

Wer mit weniger als 2/10 des halben Tachowertes überführt wird, muss mit 200,- Euro, 4 Punkten und 2 Monaten Fahrverbot rechnen.

Bei weniger als 1/10 des halben Tachowertes sind eine Geldstrafe von 250,- Euro, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot vorgesehen.