Das Sonntagsfahrverbot und Feiertagsfahrverbot gilt für LKW über 7,5 Tonnen für das gesamte bundesdeutsche Straßennetz. Ausgenommen sind LKW mit Sondergenehmigung.
Sonntags und an Feiertagen ist das Fahren nicht erlaubt, Lärmschutz und Umweltschutz gehen vor. Das Sonntagsfahrverbot gilt für LKW über 7,5 Tonnen Gewicht und Anhänger hinter Lastkraftwagen an Sonntagen und Feiertagen.
Für wen das Fahrverbot gilt und wer von der Regelung ausgenommen ist
Das Fahrverbot gilt Sonntags und Feiertags von 0 bis 22 Uhr im gesamten Straßennetz der Bundesrepublik.
Ausgenommen sind Fahrzeuge, die frische und leicht verderbliche Waren transportieren und solche, für die Sondergenehmigungen erteilt wurden.
Hauptziel der Verordnung sind Lärm- und Umweltschutz.
Diese Strafen sind zu erwarten, wenn das Fahrverbot missachtet wird
Wer als Fahrzeughalter eines LKWs das Sonntags- und Feiertagsverbot missachtet und eine Fahrt anordnet, zahlt 200 Euro und bekommt 1 Punkt in Flensburg.
Wer einen LKW ohne Genehmigung an einem Sonntag oder Feiertag fährt, kassiert eine Geldstrafe von 40 Euro und 1 Punkt.