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Alkohol am Steuer

Wer sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt.

Strafen für Alkohol im Straßenverkehr

Schon ab 0,3 Promille Alkoholgehalt im Blut und bei Anzeichen von Fahrunsicherheit kann es teuer werden und der Führerschein ist weg.

ab 0,3 Alkoholgehalt im Blut (Promille):

Wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen, gibt es keine Strafe.

Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit werden 7 Punkte, eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre und Entzug der Fahrerlaubnis angesetzt.

Die Beteiligung an einem Unfall kostet 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre und den Entzug der Fahrerlaubnis.

ab 0,5 Promille:

Auch wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen, werden 4 Punkte, bis 1.500,- Euro und bis 3 Monate Fahrverbot fällig.

Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit gibt es 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre und Entzug der Fahrerlaubnis.

Beteiligung an Unfall bringt 7 Punkte, eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre und den Entzug der Fahrerlaubnis.

ab 1,1 Promille:

Es liegen keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vor, dann wird Fahren ab 1,1 Promille mit 7 Punkten, Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre und Entzug der Fahrerlaubnis bestraft.

Anzeichen von Fahrunsicherheit kosten 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis.

Bei Beteiligung an Unfall werden 7 Punkte, eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre und der Entzug der Fahrerlaubnis angesetzt.

Alkoholverbot für Fahranfänger

Fahranfänger dürfen während der Probezeit entsprechend § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs keinen Alkohol trinken und sich dann hinters Steuer setzen. Wird ein Fahranfänger mit Alkohol im Blut hinter dem Steuer eines Kraftfahrzeugs erwischt, kostet ihn das 125 Euro und 2 Punkte in Flensburg.