Wer zu schnell ist, wird bei Übertretung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit zur Kasse gebeten. Die Höchstgeschwindigkeit ist ein verbindliches Tempolimit, das nicht überschritten werden darf.
Solange Verkehrsschilder nichts anderes regeln, gilt in Deutschland allgemein, dass Pkws ohne Anhänger in Ortschaften 50 km/h fahren dürfen, auf Landstraßen 100 km/h, auf Autobahnen, gibt es kein Tempolimit, als Richtgeschwindigkeit werden 130 km/h angegeben.
Zu schnelles Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
Wer mit seinem PKW in Ortschaften die Geschwindigkeit übertritt, muss in Abhängigkeit von den zu viel gefahrenen km/h mit folgenden Sanktionen rechnen:
10 km/h zu schnell fahren kosten 15 Euro.
11-15 km/h zu schnell kosten 25 Euro.
16-20 km/h zu schnell, 35 Euro.
21-25 km/h über dem Tempolimit kosten 50 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Bei 26-30 km/h zu schnell werden 60 Euro und 3 Punkte in Flensburg fällig.
31-40 km/h zu schnell 100 Euro, 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Wer 41-50 km/h zu schnell ist, zahlt 125 Euro, 4 Punkte in Flensburg und erhält 1 Monat Fahrverbot.
51-60 km/h zu schnell, 175 Euro, 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot.
61-70 km/h zu schnell, 300 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
Wer mehr als 70 km/h zu schnell fährt, zahlt 425 Euro, 4 Punkte in Flensburg und erhält 3 Monate Fahrverbot.
Zu schnelles Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb von Ortschaften werden für PKW die folgenden Strafen verhängt.
Bis zu 10 km/h zu schnell gefahren kosten 10 Euro.
11-15 km/h zu schnell kosten 20 Euro.
16-20 km/h über der Geschwindigkeitsbegrenzung kosten 30 Euro.
21-25 km/h über Limit 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
26-30 km/h zu schnell kosten 50 Euro und 3 Punkte.
31-40 km/h zu schnell, 75 Euro und 3 Punkte in Flensburg.
41-50 km/h zu schnell, 100 Euro, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
51-60 km/h zu schnell, 150 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
61-70 km/h zu schnell, 275 Euro, 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot.
Über 70 km/h zu schnell, 375 Euro, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.