Das Handyverbot am Steuer gilt für Kraftfahrzeugführer und Radfahrer gleichermaßen. Das umgangssprachliche Handyverbot ist am 1. Februar 2001 in Kraft getreten. Es gilt für Kraftfahrzeugführer und auch für Fahrradfahrer.
Ein Fahrzeugführer darf während der Fahrt ein Handy nur noch mit Freisprecheinrichtung oder Headset nutzen oder dann, wenn das Telefon fest im Auto installiert ist und zur Bedienung nicht in die Hand genommen werden muss.
Er darf das Handy während der Fahrt nicht benutzen, wenn er es zur Bedienung in die Hand nehmen oder den Hörer des Autotelefons abnehmen oder halten muss.
Das Handyverbot schließt auch das Schreiben oder Abrufen von SMS oder Datenabrufe aus dem Internet ein.
Das Handyverbot gilt auch bei stehenden Fahrzeugen, wenn der Motor läuft. Erst wenn das Fahrzeug angehalten wird und der Motor ausgeschaltet ist, darf telefoniert werden.
Kraftfahrzeugführer, die sich nicht an das Verbot halten, zahlen 40 Euro und erhalten 1 Punkt in Flensburg. Fahrradfahrer zahlen 25 Euro.