Die Gurtpflicht in Deutschlandt bezieht sich auf alle Fahrzeuge, in denen Gurte vorgeschrieben sind. Dort wo Gurte im Fahrzeug vorgeschrieben sind, müssen sie auch genutzt werden.
Die Gurtpflicht wurde in Deutschland 1976 zunächst für die Vordersitze, später auch für die Rücksitze und auch in Bussen eingeführt. Die Anschnallpflicht besteht dann, wenn Gurte für ein Fahrzeug vorgeschrieben sind. Wer sich nicht daran hält, muss 30 Euro zahlen.